Schuko Unternehmensprojekte

Führungskräfteentwicklung

Diese Weiterbildung soll die Führungskräfte der Schuko GmbH qualifizieren, ein zukunftsorientiertes Führungsverständnis herzuleiten und umzusetzen.

Einführung Lean Management

Um unsere Geschäftsprozesse und vor allem unsere Auftragsprozesse weiter zu digitalisieren, führen wir das "Lean Management" ein.
Schuko Bad Laer betrifft das in den Bereichen "Lean Produktion" und "Lean Administration". Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.

Weiterbildung Lean Production

Der Standort Schuko Trebbin erhält eine Weiterbildung zum Thema "Lean Production". Diese Maßnahme wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Mehr Infos unter https://esf.brandenburg.de u. https://ec.europa.eu

Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen für Absauganlagen

Brand- & Explosionsschutz für Absauganlagen und Filtertechnik

zur Sicherheit in Ihrem Produktionsbetrieb

Rund 80% aller Explosionsschutzmaßnahmen sind organisatorisch in einem Betrieb zu regeln. Ein Restrisiko bleibt.

Es gibt ca. 12.000 brennbare Gase und ca. 5.000 brennbare Stoffe in den unterschiedlichsten Kombinationen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte für die Sicherheit Ihrer Absaug- und Filteranlagen aufzeigen und erläutern.


Der Hintergrund

In vielen Betrieben entstehen oder entweichen bei der Herstellung, Verarbeitung, dem Transport und der Lagerung brennbare Stoffe wie Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube. In Verbindung mit dem Sauerstoff in der Luft kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Ein kleiner Zündfunken könnte einen Brand oder eine Explosion auslösen.

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2017 entgegen dem Trend zugenommen. In etwa 3.500 meldepflichtigen Arbeitsunfällen ist die Ursache ein Brand oder eine Explosion. Die Brand- und Explosionsgefährdung gehört entsprechend zu den Gefährdungsfaktoren, die in jeder Gefährdungsbeurteilung (Pflicht lt. Betriebssicherheitsverordnung!) zu betrachten sind. Folgebrände sind nach einer Anlagenexplosion nicht auszuschließen. Hier ist schnell die Existenz eines ganzen Betriebes betroffen!

Um einen optimalen Explosionsschutz zu erreichen, sind technische Lösungen sowie die Beachtung von Zündschutzarten, Zoneneinteilung und Normen notwendig. Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU der Europäischen Union. Für die Absaugung von brandgefährdeten Staubarten sowie Gasen und Dämpfen ist eine Investition in Filteranlagen mit konstruktiven Explosions- sowie Brandschutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Arbeits- und Produktionssicherheit notwendig.


Lösungen für den Brand- und Explosionsschutz Ihrer Absaug- und Filteranlage

Absaug- und Filteranlagen der Marke Schuko werden entsprechend den gültigen Vorschriften für den Brand- und Explosionsschutz gefertigt. Bei jeder Anlagenplanung achten wir penibel auf die Zoneneinteilung, um eine sichere Auslegung der notwendigen Bauteile zu gewährleisten.

Staub und Späne aus Holz, Kunststoff, Papier, gemischten Materialien wie CFK und GFK sowie Metall sind vor allem eines: explosionsfähig! Daher sind Absaug- und Filteranlagen grundsätzlich sicher zu planen und zu bauen.
Das Risiko eines Brandes oder einer Explosion kann mit den folgenden Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden. Die Gefährdung durch Absauganlagen mit geringen Rohgasvolumen ist sehr überschaubar, sodass hier in den meisten Fällen auf besondere Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann. Besonders für mobile Entstauber, die im Innenraum der Werkstatt aufgestellt werden können, sowie für große Industriefilteranlagen finden die nachfolgenden Möglichkeiten Anwendung.

Maßnahmen unserer mobilen Entstauber zur Innenaufstellung

  • druckstoßfeste Bauart gemäß EN 16770
  • H3 und GS Prüfzeichen durch die DGUV (betrifft Holzstaub- und Späne! Abhängig von Modellreihe und Ausstattung!)
  • Löscheinrichtungen (erst ab einer bestimmten Gerätegröße notwendig):
    Pulverlöscher oder Zündschutzsystem
  • Austragung durch geprüfte ATEX-Zellenradschleuse bei Entsorgung über Brikettierpresse, BigBag oder Container

Maßnahmen unserer stationären Filtertechnik

  • Einsatz von Funkenlöschanlagen, die besonders dann einzuplanen sind, wenn funkenerzeugende Maschinen abgesaugt werden, bzw. wenn Maschinen abgesaugt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass Funken erzeugt werden z.B. durch Schlag- und Reibfunken in Hackern oder Mehrblattkreissägemaschinen sowie auch beim Schneiden von Multiplex-Platten auf Sägen.
  • Brandabschlussmanschette in F90 Wand sowie Rauchmeldereinsatz, die im Brandfall innerhalb der Werkstatt über ein Signal an die Steuerung die Filteranlage abschalten.
  • Explosionstechnische Entkopplung durch Rohr-Rückschlagklappen vor dem Filtereintritt, um den Explosionsdruck der Filteranlage nicht durch die Rohgasleitung zu führen.
  • Rauchmeldereinsatz im Rückluftkanal, der im Brandfall innerhalb der Filteranlage über ein Signal an die Steuerung die Filteranlage abschaltet.
  • Explosionsklappen im Filtergehäuse sorgen für eine direkte und sichere Druckentlastung.
  • Zusätzlich angebrachte Sicherheitspositionsendschalter sorgen im Explosionsfall für die direkte Abschaltung der Anlage.
  • 2 x 90° Umlenkung mit doppelten Druckentlastungsflächen in den Rückluftkanälen, um den Explosionsdruck in Richtung Rückluftkanäle zu entlasten (explosionstechnische Entkopplung).
  • Feuerschutz-/Brandschutzklappe im Rückluftkanal durch F90 Wand, die im Brandfall den Kanal automatisch verschließt (brandschutztechnische Entkopplung).
  • Trockene Löscheinrichtung, über die im Brandfall einfach der Löschschlauch der Feuerwehr angeschlossen werden kann, um ein vorinstalliertes Sprinklersystem auszulösen.
  • Zusätzlich zur explosionstechnischen Entkopplung werden auch für die Materialaustragung ATEX-geprüfte explosionssichere Zellenradschleusen eingesetzt.

Maßnahmen für Farbnebelabsauglösungen

Die zur Absaugung von lösemittelhaltigen Lacken eingesetzten Lackieranlagen unterliegen aufgrund ihrer Explosionsfähigkeit besonderen Anforderungen. Besonders sind hier Planungsgrundlagen wie Raumgeometrie, Beleuchtung und Luftmengen entscheidend.

Für den Brand- und Explosionsschutz bei Lackieranlagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • ATEX-Zoneneinteilung
  • Einteilung der feuergefährdeten Bereiche
  • Luftwechselrate
  • Konzentrationsbetrachtung
  • Art und Menge der verwendeten Beschichtungsstoffe
  • Beschichtungsverfahren
  • Flammpunkt und Zündtemperatur
  • Explosionsschutzdokument

Weiter können folgende Bauteile zum Schutz vor Bränden und Explosionen beitragen:

  • Einsatz von Brandschutzklappen
  • Einsatz von Kartonfiltern nach DGUV-I-209-046
  • Einsatz zonengerechter Technik, wie z.B.
    - ex-geschützte Ventilatoren,
    - Lackierraumgeeignete ex-geschützte Beleuchtung (mind. 750 Lux),
    - statisch ableitende Fußböden (Belag darf nicht brennbar und muss leicht zu reinigen sein)

Auswahl bestandener Prüfungen unserer Absaug- und Filteranlagen:

  • DGUV Test unserer mobilen Entstauber Vacomat, H3 und GS Prüfzeichen (modellabhängig) durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung "DGUV"
  • Feuerwiderstandsprüfung der Filtergehäuse EcoVar Validus und N-1000 durch die MPA Dresden GmbH, Bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
  • Prüfung der Filterdruckstoßfestigkeit der Baureihe Validus durch die FSA Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin mbH, Mannheim
  • EG Baumusterprüfbescheinigung der Schuko ATEX-Zellenradschleusen: gemäß ATEX Herstellerrichtlinie 2014/34/EU (Główny Instytut Górnictwa, 40-166 Katowice, Plac Gwarków 1, Polen, www.gig.eu)
  • EG Baumusterprüfbescheinigung der Schuko ATEX-Rückschlagklappen: gemäß Richtlinie 94/9/EG (heute EU-Norm EN 16447:2014) (Główny Instytut Górnictwa, 40-166 Katowice, Plac Gwarków 1, Polen, www.gig.eu)

Datenbanken zum Umgang mit explosiven Stäuben und Gasen

Die Gefahren von abgelagerten Stäuben werden sehr unterschätzt! Durch das Aufwirbeln einer Staubschicht mit einer Dicke von mehr als 1 mm kann schnell eine explosionsfähige Staubatmosphäre entstehen. Sorgen Sie in Ihrem Betrieb für Sauberkeit!

An dieser Stelle möchten wir Sie auf das kostenfreie Gefahrstoffinformationssystem der BG RCI hinweisen. Unter www.GisChem.de finden Sie alle notwendigen Informationen hinsichtlich des Explosionsschutzes zu Ihrem Stoff.

Zusätzliche Infos über den Umgang mit explosiven Stäuben und Gasen finden Sie

  • in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
  • in den verschiedenen Sicherheitsdatenblättern (SDB),
  • in der Gestis-Staub-Ex Datenbank der IFA: www.staubex.ifa.dguv.de,
  • im Stoffinformationssystem von Bund und Ländern GSBLpublic www.gsbl.de,
  • sowie unter der Chemsafe Datenbank www.chemsafe.ptb.de (Registrierung erforderlich!), die aus dem Gemeinschaftsprojekt der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) entstanden ist.

(Quelle: www.bgrci.de/exinfode/ex-schutz-wissen/brenn-und-explosionskenngroessen)


Auswahl gültiger Gesetze, Normen und Informationen im Überblick:

  • Richtlinie 2014/34/EU (ehemals Richtlinie 94/9/EG) für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, auch ATEX 95 (ehemals ATEX 100a) genannt
  • Richtlinie 1999/92/EG für die Sicherheit der Arbeitnehmer, die in explosionsfähigen Bereichen arbeiten, auch ATEX 137 (ehemals ATEX 118a) genannt
  • Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV gemäß Richtlinie 2009/104/EG, für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten (Explosionsschutz: Anhang 2 Abschnitt 3)
  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • EU-Norm EN 16770 für Absauganlagen von Holzstaub und Spänen zur Innenaufstellung
  • EU-Norm EN 12779 für ortsfeste Absauganlagen für Holzstaub und Späne
  • EU-Norm EN 16447:2014 für Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung
  • DGUV Information 209-045 (ehemals BGI 739-2) für Absauganlagen und Silos für Holzstaub und –späne
  • DGUV Information 209-044 (ehemals BGI 739-1) zum Holzstaub Gesundheitsschutz
  • VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen, der VDI Gesellschaft für Energie und Umwelt
  • DGUV Information 209-046 (ehemals BGI 740) für Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe
  • DIN EN 12215: Beschichtungsanlagen - Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe - Sicherheitsanforderungen
  • DIN EN 13355: Beschichtungsanlagen - Kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen – Sicherheitsanforderungen
  • GefStoffV - Gefahrstoffverordnung
  • weitere…

(Zur Information: EU oder EG Richtlinien sind europäisch, IEC Normen sind international, EN-Normen sind europäisch, DIN EN Normen sind Deutsch)

Sie haben Fragen zum Brand- und Explosionsschutz Ihrer Absaugtechnik?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gern sprechen wir über Ihren Bedarfsfall und eine für Sie optimale Lösung Ihre Absaugtechnik sicher zu gestalten.

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