Schuko Unternehmensprojekte

Führungskräfteentwicklung

Diese Weiterbildung soll die Führungskräfte der Schuko GmbH qualifizieren, ein zukunftsorientiertes Führungsverständnis herzuleiten und umzusetzen.

Einführung Lean Management

Um unsere Geschäftsprozesse und vor allem unsere Auftragsprozesse weiter zu digitalisieren, führen wir das "Lean Management" ein.
Schuko Bad Laer betrifft das in den Bereichen "Lean Produktion" und "Lean Administration". Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.

Weiterbildung Lean Production

Der Standort Schuko Trebbin erhält eine Weiterbildung zum Thema "Lean Production". Diese Maßnahme wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Mehr Infos unter https://esf.brandenburg.de u. https://ec.europa.eu

Betreiberpflichten für Absaug- und Filteranlagen

Betreiberpflichten für Absauganlagen und Filtertechnik

zum sicheren und zuverlässigen Anlagenbetrieb

Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagentechnik haben eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Diese sind etwa in der Maschinenrichtlinie, aber auch in einigen anderen Verordnungen zusammengefasst.

Ein Betreiber ist derjenige, wer für den Betrieb verantwortlich ist, die erforderliche tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt hat, einen Nutzen (beispielsweise Gewinn) aus ihm zieht und Anordnungsbefugnissen gegenüber den Mitarbeitern hat oder stellvertretend und in dessen Namen und auf dessen Rechnung das Unternehmen betreibt. Der Betreiber trägt für den ordnungsgemäßen Betrieb nach außen hin die Verantwortung.

Die Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung“ der German Facility Management Association (Deutscher Verband für Facility Management e.V.) definiert den Betreiber als denjenigen, der ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt, ein Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt, als Arbeitgeber fungiert, das heißt Arbeitnehmer beschäftigt oder Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel bereitstellt.

Die Betreiberverantwortung erstreckt sich über das gesamte im Eigentum stehende Grundstück inklusive aller angrenzenden außenliegenden Flächen wie z. B. Lagerplätze, Wege, Zugänge, Parkplätze oder das Werksgelände. Um sowohl die Personen als auch die Umwelt zu schützen, wird den Betreibern die Verantwortung auferlegt, entsprechend alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen und im Sinne des Grundgesetzes (GG), Artikel 14 „Eigentum verpflichtet“ zu handeln.

Die Unternehmensleitung legt zur Erfüllung Ihrer Organisationspflicht die Arbeitsabläufe fest, Führungskräfte überwachen gemäß Ihren Führungspflichten die Einhaltung der Arbeitsabläufe und Beschäftigte halten die Arbeitsabläufe im Rahmen der Durchführungspflichten ein. Die Unternehmensleitung wählt zur Erfüllung Ihrer Organisationspflicht geeignete Arbeitsmittel aus, Führungskräfte sorgen im Rahmen Ihrer Führungspflichten dafür, dass diese Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die Beschäftigte gemäß Ihrer Durchführungspflichten benutzen.


Unsere Empfehlungen für Sie als Betreiber einer Absaug- und Filteranlage:

Wesentliche Aufgaben und Pflichten des Betreibers (Arbeitgeber) sind in der Betriebssicherheitsverordnung aufgeführt.
Hier möchten wir Sie besonders auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 3) hinweisen.

Ebenfalls gilt für Betreiber die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Nach § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind für gefährliche explosionsfähige Gemische Explosionsschutzdokumente aufzusetzen.

Lufttechnische Maßnahmen zur Arbeitsplatzlüftung werden in der DGUV-R-109-002 geregelt. Achten Sie für den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter besonders auf die Instandhaltungs- und Reinigungsaufgaben sowie Überprüfungspflichten für lufttechnische Anlagen.

Bestandsschutz zählt nicht mehr!
Nachdem 1993 zunächst die Hersteller in die Pflicht genommen wurden, nur noch sichere Maschinen in den Verkehr zu bringen (Einführung der CE-Kennzeichnung sowie Konformitätserklärung), müssen auch die Betreiber für die Sicherheit ihrer Maschinen nach aktuellem Stand der Technik Sorge tragen. So fordert es die Betriebssicherheitsverordnung, die in 2015 überarbeitet wurde.
Gefährdungsbeurteilungen sowie daraus abgeleitete Sicherheitsmaßnahmen sollen den Mitarbeitern mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz bieten. Daraus ergibt sich, dass Altmaschinen ohne CE Kennzeichnung und Konformität nicht dem sogenannten „Bestandsschutz“ unterliegen. Auch hier ist der Betreiber für die Sicherheit nach aktuellem technischem Stand verantwortlich. Die Konformitätserklärung ist nachzuholen.

Sie haben weitere Fragen zu Ihren Betreiberpflichten?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gern beraten wir Sie im Umfang unserer Möglichkeiten zu Ihren Fragen und Anregungen.

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